Die Zulassungsbedingungen für die Hochschule Changins sind wie folgt:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Winzer/in oder Kellermeister/in und mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nach dem Erhalt des EFZ.
  • Wenn das EFZ als Kellermeister/in und Winzer/in erworben wurde, wird das Jahr Berufserfahrung nicht verlangt.
  • Für Bewerber/innen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung "sur dossier" möglich. CHANGINS hat dazu eine Richtlinie erlassen.

Zulassung nach Aktenlage

Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung "sur dossier" verfügen mindestens über eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II.

Eine Zusatzausbildung und/oder eine nachgewiesene praktische Erfahrung von mindestens einem Jahr im Weinbau sollte ein praktisches Kompetenzniveau belegen, das dem EFZ für Winzer/in und Kellermeister/in gleichwertig ist.

In den Wochen 25 bis 27 findet ein Fachgespräch statt, in dem das Niveau der praktischen Fähigkeiten bewertet wird. Eine Woche vor dem Fachgespräch muss ein Fachbericht ausgefüllt und abgegeben werden. Für dieses Verfahren ist ein Antrag auszufüllen.