Zur Höheren Fachschule CHANGINS werden zugelassen:

Personen, die über ein EFZ Winzer/in oder Weintechnologe/Weintechnologin verfügen und eine einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des EFZ nachweisen können.

Inhaber/innen eines anderen EFZ als Weintechnologe/Weintechnologin oder Winzer/in sowie Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität müssen ein EFZ Winzer/in oder ein EFZ Weintechnologe/Weintechnologin erwerben (Bildungsgang von 2 statt von 3 Jahren); sie müssen keine einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des EFZ nachweisen, müssen jedoch den praktischen Berufseignungstest bestehen (Organisation durch die HF Changins im Juli).

Inhaber/innen eines EFZ Winzer/in und eines EFZ Weintechnologe/Weintechnologin müssen keine einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des EFZ nachweisen, müssen jedoch den praktischen Berufseignungstest bestehen (Organisation durch die HF Changins im Juli).