
verwandelt Traubensaft in Wein
Höhere Schule für Weinbautechniker
Höhere Schule für Weinbautechniker
Zusamenfassend
Ausbildungsform
Vollzeit
oder Teilzeit
Studienzeit
2 Jahre Vollzeit
oder 3 Jahre Teilzeit
ECTS-Punkte
Bezogen auf Ihren Bauernhof, falls gewünscht
Unterrichtssprache(n)
Französisch
Erworbene Titel
Zertifizierter Weinbautechniker (ES)
Schulung in Changes
Der Winzer und Önologe beherrscht die Abläufe der integrierten Produktion, Vermarktung und Geschäftsführung eines kleinen bis mittelständischen Unternehmens in der Schweiz. Seine Rolle ist grundlegend für die Förderung des Terroirs und die Revitalisierung des Weinsektors; der Student übt seinen Beruf mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit aus.
Der Weintechniker analysiert die aktuelle Situation seines Betriebs, definiert dessen Produktionsart und Geschäftsstrategie. Dank moderner Marketinginstrumente und Deutschkenntnissen produziert und vermarktet er seinen Wein aus eigener Ernte in der ganzen Schweiz.
Der Anbauleiter oder der Weinbergsarbeiter kennt die Qualitätsanforderungen an die Trauben für die Weinherstellung.
Ob Weinhändler oder Weinbauspezialist – ihr umfassendes Weinbauwissen ist ein enormer Vorteil bei der Auswahl der Rohstoffe. Sie keltern Weine nach hohen Qualitätsstandards, unter Berücksichtigung der Umwelt und der Verbraucherwünsche.
1600 Vorlesungs- und Praxisstunden
18 Wochen praktische Praktika, die in die Ausbildung integriert sind
100 Arbeitsstunden pro Semester
320 Stunden Diplomarbeit
1-wöchige Studienreise
Zulassungsvoraussetzungen
Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.
Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.
Wenn die CFC-Zertifikate für Winzer und Kellermeister vorliegen, ist ein Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.
Für Bewerber, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung auf Grundlage der Bewerbung möglich. CHANGINS hat hierzu eine Richtlinie herausgegeben.
Zulassung auf Grundlage der Bewerbung
Bewerber für einen Studienplatz müssen mindestens einen Sekundarschulabschluss der Stufe II vorweisen.
Zusätzliche Schulungen und/oder nachgewiesene praktische Erfahrung von mindestens einem Jahr in der Weinbranche müssen ein Niveau an praktischen Fähigkeiten nachweisen, das dem CFC eines Winzers und Kellermeisters entspricht.
Ein professionelles Gespräch zur Beurteilung der praktischen Fähigkeiten findet zwischen der 25. und 27. Kalenderwoche statt. Ein fachlicher Bericht muss eine Woche vor dem Gespräch erstellt und eingereicht werden. Für dieses Verfahren ist ein Antragsformular auszufüllen.

Schulgeld
Die Kosten der Ausbildungsprogramme werden größtenteils von öffentlichen Stellen (dem Bund und den Kantonen) getragen. Der finanzielle Beitrag der Studierenden im ES-Weinbautechnikerprogramm wird ab Juni 2025 wie folgt verteilt:
Studiengebühren: CHF 360.– / Semester
Kosten (Material, Unterricht, Sonstiges): CHF 500.– / Semester 1, 2 und 4, 850.–/Semester 3
Anmeldegebühr: CHF 150.–, zahlbar bei der Immatrikulation.
Gesamtbetrag über 2 Jahre: 3.990.– + 150.– (Registrierungsgebühr) = 4.140.–
Gesamtbetrag über 3 Jahre: 4.710.– + 150.— (Registrierungsgebühr) = 4.860.—
