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verwandelt Traubensaft in Wein

Höhere Schule für Weinbautechniker

Höhere Schule für Weinbautechniker

Zusamenfassend

Ausbildungsform

Vollzeit

oder Teilzeit

Studienzeit

2 Jahre Vollzeit

oder 3 Jahre Teilzeit

ECTS-Punkte

Bezogen auf Ihren Bauernhof, falls gewünscht

Unterrichtssprache(n)

Französisch

Erworbene Titel

Zertifizierter Weinbautechniker (ES)

Schulung in Changes

Der Winzer und Önologe beherrscht die Abläufe der integrierten Produktion, Vermarktung und Geschäftsführung eines kleinen bis mittelständischen Unternehmens in der Schweiz. Seine Rolle ist grundlegend für die Förderung des Terroirs und die Revitalisierung des Weinsektors; der Student übt seinen Beruf mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit aus.

Der Weintechniker analysiert die aktuelle Situation seines Betriebs, definiert dessen Produktionsart und Geschäftsstrategie. Dank moderner Marketinginstrumente und Deutschkenntnissen produziert und vermarktet er seinen Wein aus eigener Ernte in der ganzen Schweiz.

Der Anbauleiter oder der Weinbergsarbeiter kennt die Qualitätsanforderungen an die Trauben für die Weinherstellung.

Ob Weinhändler oder Weinbauspezialist – ihr umfassendes Weinbauwissen ist ein enormer Vorteil bei der Auswahl der Rohstoffe. Sie keltern Weine nach hohen Qualitätsstandards, unter Berücksichtigung der Umwelt und der Verbraucherwünsche.

1600 Vorlesungs- und Praxisstunden

18 Wochen praktische Praktika, die in die Ausbildung integriert sind

100 Arbeitsstunden pro Semester

320 Stunden Diplomarbeit

1-wöchige Studienreise

Zulassungsvoraussetzungen

Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.

 

Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.

Wenn die CFC-Zertifikate für Winzer und Kellermeister vorliegen, ist ein Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.

Für Bewerber, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung auf Grundlage der Bewerbung möglich. CHANGINS hat hierzu eine Richtlinie herausgegeben.

Zulassung auf Grundlage der Bewerbung

  • Bewerber für einen Studienplatz müssen mindestens einen Sekundarschulabschluss der Stufe II vorweisen.

  • Zusätzliche Schulungen und/oder nachgewiesene praktische Erfahrung von mindestens einem Jahr in der Weinbranche müssen ein Niveau an praktischen Fähigkeiten nachweisen, das dem CFC eines Winzers und Kellermeisters entspricht.

  • Ein professionelles Gespräch zur Beurteilung der praktischen Fähigkeiten findet zwischen der 25. und 27. Kalenderwoche statt. Ein fachlicher Bericht muss eine Woche vor dem Gespräch erstellt und eingereicht werden. Für dieses Verfahren ist ein Antragsformular auszufüllen.

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Schulgeld

Die Kosten der Ausbildungsprogramme werden größtenteils von öffentlichen Stellen (dem Bund und den Kantonen) getragen. Der finanzielle Beitrag der Studierenden im ES-Weinbautechnikerprogramm wird ab Juni 2025 wie folgt verteilt:

Honorare für einen qualifizierten Weinbautechniker (ES)

Studiengebühren: CHF 360.– / Semester

Kosten (Material, Unterricht, Sonstiges): CHF 500.– / Semester 1, 2 und 4, 850.–/Semester 3

Anmeldegebühr: CHF 150.–, zahlbar bei der Immatrikulation.

Gesamtbetrag über 2 Jahre: 3.990.– + 150.– (Registrierungsgebühr) = 4.140.–

Gesamtbetrag über 3 Jahre: 4.710.– + 150.— (Registrierungsgebühr) = 4.860.—

In den Fußstapfen von Caroline Jouniaux

Melden Sie sich für die Schulung an

Ansprechpartner für Fragen

Isabel Baehler

Leiter des Generalsekretariats

T +41 22 363 40 50

isabel.baehler@changins.ch

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